Achtung bei fremdhändigen Testament
Ein fremdhändiges Testament ist formungültig, wenn der Erblasser auf einem losen Blatt unterschrieben hat, ohne dass ein äußerer oder inhaltlicher Zusammenhang mit dem Blatt, auf dem sich der Text der letztwilligen Verfügung befindet, besteht (OGH 2 Ob 143/19x und 2 Ob 245/19s). Aufgrund der Re...