Fachgebiet

Familienrecht und Ehescheidung International

Im Bedarfsfall übernehme ich gerne die Vertretung internationaler Fälle und bin in der Lage, Sie auch grenzüberschreitend mit Hilfe ausländischer Korrespondenzanwälte bestmöglich zu vertreten.

Bei bi-nationalen Ehen oder wenn die Ehegatten in unterschiedlichen Staaten leben oder gelebt haben, stellen sich oftmals folgende Fragen:

  • Welches Gericht ist für die Ehescheidung zuständig?
  • Welches Recht ist für die Ehescheidung anwendbar?
  • Welches Gericht ist für die Festsetzung des Ehegattenunterhaltes oder des Kindesunterhaltes zuständig?

Für die Beantwortung dieser Fragen sind diverse internationale Abkommen und gesetzliche Regelungen vorhanden. Sehr gerne teile ich Ihnen mit, ob und welches inländische Gericht für die Geltendmachung Ihrer familienrechtlichen Ansprüche zuständig ist oder ob Sie allenfalls einen Anspruch sogar unter Berufung auf die Unzuständigkeit der inländischen Gerichte mit Erfolg abwehren könnten.