Fachgebiet

Amts- und Rechtshilfeverfahren

Als unabhängige Rechtsanwältin mit entsprechender Erfahrung und Know-how biete ich Ihnen im Rahmen eines Amts- oder Rechtshilfeverfahrens eine optimale Betreuung und Vertretung.

Die grenzüberschreitende Zusammenarbeit von Verwaltungs- und Justizbehörden hat in den letzten Jahren sehr stark zugenommen. Die Verwaltungs- und Justizbehörden eines Staates können über die Amtshilfe/Rechtshilfe durch ausländische Behörden zu Informationen kommen und mithilfe dieser Informationen ein inländisches Verfahren vorantreiben.

Erfolgt eine Amts- oder Rechtshilfeanfrage eines ausländischen Staates, hat die damit konfrontierte Person im inländischen Verfahren Parteistellung. Das heißt, ihr steht das Recht auf Akteneinsicht zu, und sie kann sich gegen die Ausfolgung von Dokumenten an die ausländische Behörde aussprechen, deren Schwärzung verlangen und überhaupt Rechtsmittel gegen die Ausfolgung von Dokumenten erheben. Oftmals kommt es im Zuge solcher Verfahren auch zur Sperre von inländischen Bankkonten. Auch in einem solchen Verfahren hat ein Beteiligter Parteistellung und kann sich gegen die Kontensperre aussprechen und unter Darlegung entsprechender Gründe die (Teil-)Aufhebung der Kontensperre bei Gericht beantragen.