Fachgebiet

Schadenersatz und Gewährleistung

Bei Gewährleistungs- und/oder Schadenersatzansprüchen muss beachtet werden, dass nach Ablauf bestimmter Fristen der Anspruch nicht mehr mit Aussicht auf Erfolg geltend gemacht werden kann. Setzen Sie sich daher lieber heute als morgen mit mir in Verbindung.

Gewährleistung verlangt vom Vertragspartner, für Mängel an einer Sache oder an einem Recht einzustehen, zum Beispiel durch:

  • Verbesserung
  • Preisminderung
  • Austausch der Sache
  • Rückabwicklung

Beim Schadenersatz geht es darum, einen Ausgleich für einen erlittenen Schaden geltend zu machen. Die Palette möglicher Schadenersatzansprüche ist sehr breit.

Ich vertrete Sie bei der Durchsetzung Ihrer Schadenersatz- und Gewährleistungsansprüche. In einem ersten Schritt bespreche ich mit Ihnen die Chancen und Risiken eines Prozesses, allenfalls gefolgt von einem Versuch, die Angelegenheit gütlich zu regeln. Sofern Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, hole ich für Sie selbstverständlich auch die Deckungszusage Ihrer Rechtschutzversicherung ein.