Überbindung der Kontensperre durch rechtskräftigen Einantwortungsbeschluss – es bedarf keiner weiteren Beschlüsse des Gerichts

Durch die rechtskräftige Einantwortung einer Verlassenschaft werden der oder die Erben Vertragspartner des Kontovertrags. Sie sind daher zur Verfügung über Konten befugt, ohne dass eine besondere Ermächtigung durch das Gericht erforderlich wäre. Der Nachlass einer verstorbenen Frau wurde einer ...
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